Fitness-Probetraining-Transponder

    SVE-Fitness – Probetraining und Transponder Übergabe


    Bitte das Formular gut leserlich ausfüllen. Minderjährige bitte durch einen Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.










    Erziehungsberechtigte/r (falls U18)





    Probetraining







    Einwilligungen


    Unterschrift Trainierender und Trainer


    Bitte nacheinander im selben Feld unterschreiben.


    Informationen zum Probetraining


    Das absolvierte Probetraining erlaubt dem Trainierenden einen Monat lang auf Probe im SVE-Fitnessstudio zu trainieren.
    Die Zutrittserlaubnis mittels Transponder endet automatisch nach Ablauf des Probemonats.


    Zum weiteren Training muss die Beitrittserklärung zum SV-Eggelstetten Sparte Fitness ausgefüllt werden.
    Eine alleinige Mitgliedschaft im SVE-Sportverein oder in einer anderen Sparte ist nicht ausreichend.
    Die Beitrittserklärung ist auf der Homepage des SVE oder bei einem Trainer erhältlich.


    Sollte ein Beitritt nicht gewünscht werden, bitten wir, den Transponder an einen Trainer zurückzugeben.
    Anderenfalls wird die Kaution nicht zurückerstattet.


    Die folgenden Einwilligungen sind zwingend erforderlich, da ansonsten keine Übergabe des Transponders
    und die somit entstehende Zutrittserlaubnis gegeben werden kann.


    Richtlinien für Zutritt, Nutzung Transponder und Datenschutzerklärung

    Richtlinien für Zutritt – Gemeindegebäude „alte Schule“ und SVE-Fitnessstudio

    • Es muss sich an die Studio-Regeln des „SV-Eggelstetten Fitness“ gehalten werden. Diese liegen im Fitnessstudio aus oder können auf Anfrage digital zugeschickt werden.

    • Das Mitbringen von Nicht-Mitgliedern der SVE Sparte Fitness oder das Reinlassen von Personen ohne Zutrittserlaubnis ist untersagt.

    • Den Anweisungen des Fitnessstudio-Teams ist Folge zu leisten.

    • Ein Verstoß der Richtlinien kann zu Konsequenzen führen, u. a. vorübergehendem oder vollständigem Zutrittsverbot des gesamten Gebäudes.

    Nutzung des Transponders für Schließanlage

    • Der Transponder dient als Zugangsschlüssel zum Gemeindegebäude „alte Schule“ und ist Eigentum des Vereins SV-Eggelstetten.

    • Der Transponder darf ausschließlich von der zugeteilten Person verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist streng verboten.

    • Für den Transponder ist eine Kaution in Höhe von 15 € an den Verein zu zahlen.

    • Die Kaution wird nach Kündigung und Rückgabe des unbeschädigten und voll funktionsfähigen Transponders zurückerstattet.

    • Im Falle eines Defekts, Verlusts oder Ähnlichem behält der SVE die Kaution von 15 € ein. Ein neuer Transponder kann gegen erneute Kautionszahlung erworben werden.

    Datenschutzerklärung – Schließanlage & Überwachungsanlage


    1. Einleitung

    Der Verein SV-Eggelstetten Sparte Fitness nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst.
    Diese Datenschutzerklärung informiert Sie über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten
    im Zusammenhang mit unserer Schließanlage und Überwachungsanlage im Gemeindegebäude „alte Schule“
    (Schulweg 1, 86698 Oberndorf am Lech / Eggelstetten).


    2. Verantwortlicher

    SV-Eggelstetten
    Sparte Fitness
    Schulweg 1
    86698 Oberndorf am Lech / Eggelstetten
    fitness@sveggelstetten.de


    3. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

    Wir erheben und verarbeiten folgende personenbezogene Daten:

    • Zugangsdaten: Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse

    • Nutzungsdaten: Informationen über den Zugang zur Schließanlage, z. B. Zeitstempel und Zugangsberechtigungen

    • Überwachungsdaten: Videoaufzeichnungen von Überwachungskameras, sofern vorhanden


    4. Zweck der Datenverarbeitung

    • Gewährleistung der Sicherheit und des Zugangs zu unseren Räumlichkeiten

    • Verhinderung von unbefugtem Zutritt

    • Dokumentation von Zugängen zur Schließanlage

    • Aufklärung von Vorfällen im Zusammenhang mit der Überwachungsanlage


    5. Rechtsgrundlage

    • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags

    • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO: Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen


    6. Weitergabe von Daten

    Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten erforderlich ist
    oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.


    7. Speicherdauer

    Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie es für die genannten Zwecke erforderlich ist
    oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.


    8. Ihre Rechte

    Sie haben das Recht jederzeit zu widersprechen, verlieren aber dann die Zutrittsberechtigung zu dem Gemeindegebäude „alte Schule“.